Am 16. Januar 1972 erschien im Nachrichtenblatt der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft der Abdruck eines an Herbert Witzenmann gerichteten Schreibens, in welchem die übrigen Vorstandsmitglieder ihre Auffassung zum Ausdruck brachten, dass
sie H. Witzenmanns "gesamten Funktionen in Vorstand und Hochschulleitung nunmehr als ruhend betrachteten." Damit sei "zum Ausdruck gebracht, dass die Sektion für das Geistesstreben der Jugend (Anm. die H.Witzenmann seit Beginn seiner Tätigkeit im Vorstand im Jahre 1963 leitete) in den Händen des Vorstandes am Goetheanum liegt, der
sich gemeinsam dieser Aufgabe annimmt." - Die Gründe, welche für diesen Versuch einer massiven Einschränkung der von H. Witzenmann im Rahmen der Freien Hochschule wahrgenommenen Tätigkeit vorgebracht wurden, waren und sind unhaltbar. Letzlich wurzelten sie alle in der Auffassung, dass der Schaden, welcher, der Freien Hochschule aus der Ausübung von Zwang in ihren Grundlagen erwächst, geringer sei als die als Schädigung
aufgefasste Beeinträchtigung der Beurteilungs- und Handlungssicherheit der
Gesellschaftsmitglieder. Die damit verbundenen Befürchtungen entstanden aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Vorstandsmitglieder in einer für die Führung der Hochschule und das Gesellschaftsleben, auch losgelöst vom historischen Anlass, zentralen Frage und angesichts der Vertretung dieser Auffassungen innerhalb der Gesellschaft. Womöglich wurde jedoch die Schwächung der geistigen Substanz der Allgemeinen Anthroposophi-schen Gesellschaft, die u.a. dann eintritt, wenn Repräsentanten der Freien
Hochschule im Interesse einer vermeintlich allein wünschenswerten Ueber-einstimmung der Vorstellungen zu einem zustimmendem Verhalten gegenüber des ihnen unrichtig Erscheinenden angehalten werden, zuwenig erkannt. Sonst könnte nicht gesagt werden:
"Nun haben wir im Vorstand vertreten, dass jeder seine Meinung haben könne. Wenn sie aber kontrovers zur Mehrheit des Vorstandes ist und zu einem oppositionellen Verhalten führt, dann ist es die Pflicht des Betreffenden, aus diesem Vorstand auszutreten." (Der damalige Vorstandsvorsitzende an der Generalversammlung 1979, It.Nachrichtenblatt).
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